Die Initiative Urheberrecht Österreich, bei der der AAC Gründungsmitglied ist, lud zur ersten zweitägigen Konferenz 22/23 11. 2023 mit Schwerpunkten generative künstliche Intelligenz (KI), gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) und Streaming. Beide Konferenztage wurden auch gestreamt und können auf dem Youtube Kanal der InitiativeUrheberrecht.at nachträglich angesehen werden.
Diese wichtige Konferenz mit hochkarätigen Vortragenden setzte einen Focus auf Themen, die uns schon jetzt und zukünftig noch viel mehr beschäftigen werden.
Auch Michael Neubauer, Geschäftsführer BVK – German Society of Cinematographers – war für einen Vortrag geladen, dabei wurde besonders deutlich, wie ernüchtern der Vergleich mit Deutschland ist: dort dürfen nämlich Verbände und Verwertungsgesellschaften SELBSTSTÄNDIG UND DIRKET mit den Vertriebspartnern verhandeln (Netflix, Youtube, ORF u.v.a.).
Die Möglichkeit, unsere Rechte direkt selbstständig wahrzunehmen wurde im Gegensatz dazu von unserer Bundesregierung versagt.
Da geht es um gewaltige Summen, von denen ein kleiner Teil den Künstlerinnen zusteht. Warum nur ein kleiner Teil? Fabian Eder, als ehemaliger Vorsitzende der VdFS ein guter Kenner der Materie, erklärt das wie folgt:
Urheberrecht ist aber auch ein Eigentumsrecht, wie wohl es nicht veräußert werden kann. Die Bundesregierung, zuständig für dieses Gesetz sind die Ministerien Justiz und Sport, hat den Künstler:innen verboten, mit ihrem geistigen Eigentum Geld zu verdienen. Von 100 Euro Tantiemen gehen vor Steuern (!) 50% aufgrund der Sozialbindung des Urheberrechts in die SKE Töpfe, aus denen soziale und kulturelle Förderungen per Gesetz bestritten und unter den Augen der Aufsichtsbehörde des Justizministeriums verteilt werden müssen.
Die verbleibenden 50 Euro gehen in die Verteilung, wo sie von den Urheber:innen als Einkommen versteuert werden müssen. Es geht hier um Werke, die bereits hergestellt und der Arbeitsentlohnung bereits versteuert wurde. Der Besitz von Aktien ist wesentlich geringer besteuert.
So kommen am Ende von 100 Euro mit Glück 25 Euro beim Urheber an. 75 Euro fliessen direkt oder indirekt dem Staatshaushalt zu. Dieses Geld braucht die Grün/Schwarze Bundesregierung in Österreich offenkundig nicht.