Ergeht an:
• Das Bundeskanzleramt per E-Mail an medienrecht@bka.gv.at
• Das Bundesministerium für Finanzen per E-Mail an e-recht@bmf.gv.at
• Das Präsidium des Nationalrates — über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/begutachtungsverfahren#AbgabeStellungnahme
Verband Österreichischer Kameraleute
bei VdFS Löwelstrasse 14/1.Stock
1010 Wien
office@aacamera.org
Member of
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Vertretung der Österreichischen Kameraleute erlaubt sich der AAC – Verband Österreichischer Kameraleute innerhalb der Begutachtungsfrist die nachstehende
Stellungnahme
Anmerkung: Die Stellungnahme des AAC Verband österreichischer Kameraleute beschränkt sich auf Artikel 1 – Änderung des ORF-Gesetzes
Der AAC Verband österreichischer Kameraleute begrüßt die nachhaltige Sicherung der öffentlich-rechtlichen Stellung des ORF durch die Haushaltsabgabe. Das Geld, das von der österreichischen Bevölkerung für die Finanzierung des ORF eingenommen wird, muss aber auch für aus Österreich stammendes Programm eingesetzt werden.
Der ORF ist der wichtigste Partner des heimischen Filmschaffens und ermöglicht gemeinsam mit den Filmschaffenden das vielfältige Film-, Fernseh- und Serienangebot. Dieser aus Österreich kommende Content ist das Alleinstellungsmerkmal des ORF, eine seiner wichtigsten Aufgaben und Pflichten, und schafft und sichert so viele Arbeitsplätze.
Der AAC fordert aber, dem ORF, der kultureller Nahversorger für alle ist, durch die geplante Haushaltsabgabe so viele Mittel zuzuführen, dass er seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht nur erfüllen, sondern auch gesetzlich garantiert(!) verstärkt in österreichisches Programm investiert.
Ergänzend sollte daher dem Gesetzesentwurf hinzugefügt werden, dass von den Einnahmen aus der Haushaltsabgabe bindend 20% für die Schaffung unabhängigen österreichischen audiovisuellen Contents vorzusehen sind; diese 20% müssen in der österreichischen Filmwirtschaft und nicht irgendwo sonst hergestellt werden. Ein Vergleich mit öffentlich-rechtlicher Sendern wie ZDF (ca. 33%), der ARD (27%) und der BBC (mehr als 37%), zeigt wie erfolgreich der öffentlich-rechtliche an heimischen Content gebunden sein kann. Ebenso ist eine Valorisierung des Film-/Fernsehabkommens zu verankern, die es auch braucht, um die Incentivierung wirken zu lassen (siehe Anmerkung zu § 31 Abs 18).
Das österreichische Film- und Fernsehschaffen kann auf starke Fakten verweisen, um diese Forderungen zu rechtfertigen: Seine Marktanteile, seien Quoten, seine internationale Tourismus -Wirksamkeit, seine außergewöhnlich großen internationalen cineastischen Erfolge und seine sehr hohe Umwegrentabilität sprechen für sich.
Auch gilt es gesetzlich eine Qualitätssicherung zu verankern. Die massiven Einsparungen der letzten Jahre führten zu Qualitätsverlust und wurden vor allem auf dem Rücken aller Filmschaffenden ausgetragen (negative Folgen für die Filmbranche durch Reduktion von Drehtagen bei gleichem Auftragsvolumen).
Die Einsparungen, die dem ORF auferlegt werden, dürfen nicht auf Kosten des österreichischen Filmschaffens gehen. Es bedarf einer gesetzlichen Nachschärfung, um sicherzustellen, dass der ORF (der im Vorliegenden Entwurf relativ freie Hand bei den Einsparungen hat), nicht beim Programmbudget spart. Es besteht die Befürchtung, dass der ORF zukünftig weniger Programm herstellen bzw in Auftrag geben wird bzw der Druck auf die Filmschaffenden verstärkt wird. Das muss vom Gesetzgeber verhindert werden.
Es muss in dieser Gesetzesnovelle daher vorrangig auch darum gehen, das erfolgreiche österreichische Filmschaffen zu garantieren und das gelingt nur mit einem starken ORF, der zu mehr aus Österreich stammenden Content verpflichtet ist.
Anmerkungen im Detail:
Zu § 3 Abs 5 Z 2: Begrüßt wird die Initiative für ein stärkeres Kinder- und Jugendangebot. Der Online-Kinderkanal muss in unseren Augen aber eine sehr starke österreichische Beteiligung aufweisen und das Vermitteln von Medienkompetenz zum Ziel haben. Das bedeutet vor allem eine Einbeziehung der heimischen Kreativen in die Content-Produktion ebenso wie in die Erstellung von Konzepten/Ideen für interaktive und zur Beteiligung ermutigenden Formate.
Zu § 4e Abs 2: Angesichts der Herausforderungen eines immer umfassenderen Einsatzes von KI – Stichwort: Fake News – ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Fundament des Grundvertrauens der Menschen in demokratische Strukturen unverzichtbar.
In diesem Sinne ist jede Einschränkung seiner Möglichkeiten abzulehnen, wie zum Beispiel die Kastration der „Blauen Seite“, die bereits jetzt vielen als verlässliche und vertrauenswürdige Informationsquelle dient.
Durch die Reduktion der Textinhalte entsteht eine Lücke von Berichterstattung, Einbettung und Kontextualisierung. Auch die regionale Berichterstattung ist für das österreichische Filmschaffen relevant (Filmfestivals in den Bundesländern usw.). Aus Sicht der Filmschaffenden ist die Berichterstattung rund um den heimischen aber auch rund um den europäischen Film qualitativ hochwertig und ein wichtiger Baustein zur Bekanntmachung von Filmen und sichert damit auch den Fortbestand des heimischen Filmschaffens und seiner Arbeitsplätze.
Zu § 4e Abs 4: Für das erweiterte Online-Angebot muss es außerdem eine faire Abgeltung geben, der AAC Verband österreichischer Kameraleute wünscht sich hier eine Nachbesserung, die sicherstellt, dass die Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten im branchenüblichen Umfang für die zusätzliche Nutzungsphase bedacht werden.
Die Einkommenssituation und vor allem die soziale Absicherung von Künstler*innen, insbesondere Filmschaffenden, ist bekanntermaßen oftmals problematisch.
Konkrete und faire Regelungen für die Abgeltung der längeren Verfügbarkeit von Film- und Fernsehproduktionen und generell wirksame Herangehensweisen, um den zu oft vom ORF einseitigen Vertragsvorgaben mit fairen und angemessenen Honoraren und Verträgen zu begegnen, wären hier vonnöten.
Zu § 4e Abs 5: Generell begrüßt der AAC Verband österreichischer Kameraleute die im vorliegenden Gesetzesentwurf geplanten Online-only-Möglichkeiten des ORF.
Hier wäre aber noch eine Nachschärfung mit einem verpflichtenden Anteil für österreichischen Nachwuchs, Kurzfilme, experimentelle Formate u. Ä. notwendig. Auch internationale Kooperationen in diesen Formaten wären begrüßenswert. Leider erscheint in dem Entwurf die Sparte Unterhaltung (Filme, Serien) für Online-only-Inhalte gänzlich unberücksichtigt. Speziell bei Sendungen des Innovativen Films / Experimentalfilms oder bei Kurzspiel- /dokumentarfilmen oder Web-Serien, wie sie derzeit vor allem bei Jugendlichen besonders populär sind, erscheint die sensible Wettbewerbssituation nicht betroffen, es ist keine Reichweitenkonkurrenz, allenfalls nur gegenüber den großen global operierenden digitalen Plattformen, zu erwarten.
Zu § 7a Abs 12: Der AAC Verband österreichischer Kameraleute begrüßt die geplante Offenlegung der Eigen- und Auftragsproduktionen als einen wichtigen und überfälligen Schritt. In einem weiteren Schritt fordert der AAC Verband österreichischer Kameraleute einen verpflichtenden Transparenzbericht des ORF, der Vergabepraxis in Bezug auf Genres, Sendeplätze, Produktionsfirmen usw. offenlegt, wie es bei staatlichen Filmfördereinrichtungen üblich ist.
Auch eine – vom Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden schon einige Male beim Generaldirektor vergeblich angefragte – Gender-Aufschlüsselung wäre in der vorliegenden Novellierung zu verankern.
Zu § 31 Abs 11 Z 4: Der AAC Verband österreichischer Kameraleute fordert statt der Beibehaltung des Anteils an Eigen- und Koproduktionen im Informations- und Kulturspartenprogramm (§ 4c) eine schrittweise Steigerung des diesbezüglichen Anteils (ähnlich zu Ziffer 2).
Zu § 31 Abs 18: Das Film-/Fernsehabkommen ist unerlässlich in der Herstellung des österreichischen Kinofilms. Leider wurden dessen Mittel von 8 Mio. € in dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht angeglichen (die letzte Wertanpassung erfolgte 2011). Es braucht dringend eine Valorisierung, um den Wertverlust auszugleichen, und das Film- /Fernsehabkommen ist auf mindestens 10 Mio € zu erhöhen.
Leider findet sich auch keinerlei Bemühung, den ORF aus parteipolitischer Abhängigkeit zu befreien, – in den Augen des Dachverbandes ein unumgänglicher Schritt.
Die ORF Gremien müssen mit kompetenten Kräften (Film-, Musikschaffen, Journalistik) und Repräsentant*innen der Zivilgesellschaft besetzt werden. Es ist bedauerlich, dass diese Chance zur Unterbindung politischer Einflussnahme nicht genutzt und vor allem, dass die langjährige Forderung des Dachverbandes nach einer Vertretung der Filmschaffenden im Stiftungsrat nicht erfüllt wurde.
Zu kritisieren ist auch, dass weder der Dachverband der österreichischen Filmschaffenden noch einer seiner 17 Mitgliederverbände wie der AAC Verband österreichischer Kameraleute zur Begutachtung des vorliegenden Entwurfs eingeladen wurden. Dies ist umso unverständlicher, als die österreichischen Filmschaffenden ganz entscheidend dazu beitragen, dass der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag überhaupt erfüllen kann.
Mit freundlichen Grüßen Wien, 24.5.2023
Mag. Dr. Astrid Heubrandtner
Für den Vorstand AAC
Verband Österreichische Kameraleute