KAMERAFRAU / KAMERAMANN
Vorwort
Die künstlerisch gestalterische Autorenschaft der Kameraleute ist Grundlage der folgenden Berufsbeschreibung und wegen der globalen Verbreitung der audiovisuellen Medien und der zunehmenden Nutzung der Werke von Bedeutung.
Begriffsbestimmung
Der Begriff Kameramann/frau umfasst unterschiedliche Tätigkeitsbereiche:
Aktuelle Berichterstattung, LIVE-Übertragungen und Fernsehaufzeichnungen sowie Bildgestaltung bei inszenierten Film-, Fernsehproduktionen, wie Spielfilmen, Fernsehspielen und -serien, bei Dokumentar- und Industriefilmen und Werbung.
Urheberschaft
Kameraleute sind eigenschöpferisch und eigenverantwortlich für die Bildgestaltung von Filmwerken in Zusammenarbeit mit der Regie und ggf. anderen Co-Autoren, und deren technische Umsetzung zuständig.
Die Verantwortlichkeit der Kameraleute für die filmische Bildgestaltung als das Gesamtwerk prägende “persönliche geistige Schöpfung” führt zur Urheberschaft an ihrer filmisch-visuellen Gestaltung und deren werkprägende Qualität gleichzeitig auch zu einer Miturheberschaft an dem Filmwerk selbst.
Dieser Mitautorenschaft entsprechend ist der/die Kameramann -frau in den Credits (Vor-und Nachspann) gemäß des Urheberrechtsgesetzes zu nennen.
Tätigkeits- und Verantwortungsbereich
Der Tätigkeits- und Verantwortungsbereich umfasst alle Stadien der Filmherstellung von den Vorgesprächen bis zur Abnahme des Werkes:
Vorbereitung:
In der Vorbereitung werden künstlerische Grundlagen für die visuelle Gestaltung erarbeitet und die finanziellen, technischen und personellen Entscheidungen getroffen.
(u.a. Einarbeitung in Drehbuch und Regie- und Produktionsbesprechung, Abstimmung mit anderen Departments, Teamzusammenstellung im Kameradepartment, Testaufnahmen, Motivsuche und -bestimmung, Bestimmung des „Looks“ , Festlegung des technischen Aufwandes und des Workflows, …)
Dreh:
Während des Drehs erfolgt die visuelle Umsetzung. (u.a. Szenenauflösung, Licht- Farbgestaltung und Filterung, fotografische Spezialeffekte und Trick, Überwachung von Technik und Labor /digitaler Workflow, Beurteilung und Auswahl des gedrehten Materials …)
Postproduction/Endfertigung:
Die Postproduction/Endfertigung umfasst die letzte analoge oder digitale kreative Bildbearbeitung sowie technische Kontrolle und Abnahme der endgültigen Kopie. (Spezialaufnahmen und Tricks, CGI, Licht- und Farbbestimmung, fotografische technische Endabnahme …)
Ausbildung
Der Zugang zur “Berufsausbildung – Kamera” erfolgt
• – über (fach-)schulische oder universitäre fachspezifische Ausbildungsstätten
• – mehrjährige Tätigkeit in verschiedenen Kamerateams, als AssistentInnen
Berufsausübung
• Projektbezogene befristete Anstellung auf der Basis von befristeten Dienstverhältnissen. Die Arbeitsbedingungen sind gesetzlich und tariflich geregelt (Kollektivvertrag) Unbefristete Festanstellungen werden immer seltener
• Selbstständige Tätigkeit, bei der Kameraleute in Eigenverantwortung als Produzenten auftritt.
Nachwort
Für diese Berufsgruppe gibt es, wie bei fast allen künstlerischen Berufen kein festgelegtes Berufsbild. Der AAC (Verband österreichischer Kameraleute) hat deshalb auf der Grundlage der derzeitigen Produktionsabläufe, in Abstimmung mit der Vorlage unserer deutschen KollegInnen vom BVK (Berufsverband Kinematografie e.V.) https://kinematografie.org/verband/#berufsbilder, dieses Berufsbild formuliert.