Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe alte und neue Mitglieder!
Wir haben einen KV ABSCHLUSS FILMSCHAFFENDE!
Nach langen Verhandlungen konnte am 26.01.2024 mit dem Sozialpartner eine Einigung über die Erhöhung der im Kollektivvertrag für Filmberufe (Filmschaffende) angeführten Gagen erzielt werden.
Die neuen Mindestgagentarife gelten mit 01.01.2024.
Die kollektivvertraglichen Mindestgagentarife werden unter Berücksichtigung einer sozialen Staffelung um 9,55% erhöht.
Die untersten Mindestgagen werden um 9,8% erhöht.
Die Mindestgagen der Berufsgruppen, die mit 1.7.2023 neu eingeführt wurden, werden um 3,18 % erhöht, da hier ein anderer Betrachtungszeitraum heranzuziehen ist.
Die Mindestgagen der Berufsgruppen, welche mit 1.7.2023 unterjährig angehoben wurden, werden mit 2,4% erhöht.
Bei den höchsten Mindestgagen wird die Erhöhung mit einem Betrag von 125 Euro gedeckelt.
Im Einzelnen ergibt sich dadurch folgendes Ergebnis:
Erhöhung der KV Mindestgagentarife um 9,8%
- Produktionsassistent:innen
- Data Wrangler
- Garderobe-, Maskenbild- und Requisitenhilfe
- Filmaushilfskraft ausgenommen für den Bereich Wirtschaftsfilm/Bildungsfilm
- Werkstattprojekt
Erhöhung der KV Mindestgagentarife um 9,55%
- Herstellungsleitung (2)
- Produktionsleitung (2)
- 1. Aufnahmeleitung (1)
- 1. Aufnahmeleitung (2)
- 2. Aufnahmeleitung (Set Aufnahmeleitung)
- Musikaufnahmeleitung
- Filmgeschäftsführung
- Kamera im Verbund
- 1. Kameraassistenz
- 2. Kameraassistenz
- Schwenker (Operator)
- Teamassistenz (ENG Team)
- Produktionskoordination
- Postproduktionskoordination
- Digital Image Technican (DIT)
- Editor (Schnitt)
- Schnittassistenz
- Tonschnitt
- Sound Design
- Kostümbild
- Chefmaskenbildner:in(7) (Basis ist € 1.247,20- wie Kostümbild)
- Maskenbild, Frisur
- Originaltonmeister:in II
- Tonassistenz, Videotechnik, Primärtontechnik
- Filmarchitektur (Szenenbild)
- Filmarchitektassistenz (Szenenbildassistenz)
- Medienfachkraft
- Filmaushilfskraft für den Bereich Wirtschaftsfilm/Bildungsfilm
Erhöhung der neu eingeführten Berufsgruppen um 3,18 %
- Motivaufnahmeleitung
- Motivaufnahmeleitung Assistenz
- Setassistenz
- 2. Regieassistenz
- Mischtonmeister:in
- 2. Tonassistenz
- Requisitenfahrer:in
- Set Requisite Assistenz
- Set Kostüm Assistenz
- Junior Maskenbild
- Best Boy/Girl
- Jungbeleuchter:in
- 1. Kamerabühne
- 2. Kamerabühne
- Kamerabühne Helfer:in
Erhöhung der unterjährig angehobenen Berufe mit 2,40 %.
- Regieassistenz
- Continuity/Script (Script Supervisor)
- Außenrequisite
- Innenrequisite
- Kostümbildassistenz
- Garderobe
- Bühnenmeister, Oberbeleuchter
- Bühne, Licht
- Produktionsfahrer
Deckelung mit dem Betrag von € 125,00 auf Basis der Wochengage aufgrund der 40-stündigen Normalarbeitszeit.
- Herstellungsleitung I (1)
- Produktionsleitung (1)
- Synchronregie
- Kamera I (1)
- Kamera II (2)
- Kamera III (2)
- Originaltonmeister:in
Im Arbeitsrecht sind die folgenden Punkte bereits seit Längerem möglich.
Um Missverständnissen vorzubeugen, haben die Sozialpartner beschlossen diese Erklärungen zu veröffentlichen.
Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zu § 10 (Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit) und § 11 (Nachtarbeit in der Normalarbeitszeit)
Die Kollektivvertragspartner halten fest, dass auf die Zuschläge gemäß § 10 Zi 1 und 2 sowie § 11 Zi 2 und 4 kein Anspruch besteht, wenn diese im Dienstvertrag bereits durch eine Überzahlung der im Mindesgagentarif festgelegten Gagen (Tages-, Wochen- , Wochenpauschal- oder Monatsgagen) zur Gänze abgegolten werden. In diesen Fällen ist jedenfalls eine verpflichtende Deckungsprüfung durchzuführen, welche dem Arbeitnehmer auf Verlangen vorzulegen ist.
Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zu § 5 (Arbeitszeit) und § 7 (Projektbezogene Arbeitsverträge) in Bezug auf Vor- und Abschlussarbeiten
Die Kollektivvertragspartner halten fest, dass es zulässig ist, mittels einzelvertraglicher Vereinbarung für Vor- und Abschlussarbeiten, die vor und nach dem Zeitraum der Drehzeiten anfallen, eine andere Verteilung der Arbeitszeit unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 festzulegen (Kombination von 40 und 60 Stunden Normalarbeitszeit pro Woche innerhalb des befristeten projektbezogenen Arbeitsvertrages).
Wichtig: Beim Einstellungsgespräch/ der Gagenverhandlung muss der/ die AN mit dem/der AG- Vertretung vereinbaren, ob mit der Überzahlung Zuschläge abgegolten sind und in welchem Ausmaß dies zutrifft. Die Überzahlung kann auch wegen der Berufserfahrung vorgesehen sein.
Redaktionelle Klarstellungen:
- •Die Berufsbilder „Ton I“ und „Ton II“ werden in „Originaltonmeister:in I“ und“Originaltonmeister:in II“ umbenannt
- •Das Berufsbild „Chefmaskenbildner:in“ wird mit einer Mindestgage, deren Höhe betragsmäßig jener des Kostümbildes entspricht, in den Mindestgagentarif aufgenommen.Voraussetzung für die Einreihung in diese Verwendungsgruppe ist eine mindestens 8-jährige einschlägige Berufspraxis.
Die Mindestgagentabelle 2024 findet Ihr hier:
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Bitte bei allen Anfragen immer die younion- Mitgliedsnummer angeben, damit rasch beantwortet werden kann.
Alle Serviceleistungen sind ab einer Mitgliedschaft von 6 Monaten in Eurer Mitgliedschaft inkludiert.
Info: Auch EPU sind bei uns herzlich willkommen und haben – außer Kollektivvertrag und Gagentabellen- alle Vorteile der Serviceleistungen der younion. Die Ausarbeitung eines Honorarkatalogs steht für dieses Jahr am Programm.
Mehr Infos zu EPU sowie den Gagenrechner des AAC findet Ihr hier:
Weiter am Schirm haben wir:
AUSBILDUNG, TRANSPARENZ, VERANTWORTUNG, FÜRSORGE, WORK-LIFE BALANCE, INKLUSION, DIVERSITÄT, FAIR PLAY-FAIR PAY.
Veröffentlicht am: 31. Januar 2024
Quelle:
https://www.younionfilm.at/kollektivvertrag-filmschaffende-ab-1-1-2024/