Der AAC ist die Interessengemeinschaft österreichischer Kameraleute, Kameraassistent(inn)en, DITs sowie Colorist(innen) und als Verein registriert. Besonderer Wert wird auf die Einhaltung der vom AAC formulierten Berufsbilder gelegt.


Gemeinsam mit „IMAGO“ , der internationale Dachorganisation  der nationalen Kameraverbände, wirkt der AAC auf internationale Ebene und ist, auf Grund der in Österreich geschaffenen Basis, Vorreiter einer Urheberrechtsregelung für Kameraleute.

Durch regelmäßige Veranstaltungen wird nicht nur der fachliche Wissenstand der Mitglieder auf den neuesten Stand gebracht. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist den Mitgliedern vorbehalten und gratis. Ankündigungen unserer Veranstaltung ebenfalls auf unserer Homepage.

Die Aufnahme in den AAC erfolgt anlässlich der Jahreshauptversammlung, bei eindeutiger Erfüllung der Aufnahmekriterien.

Während des Jahres kann jedoch jederzeit beim Vorstand ein Antrag zur Aufnahme gestellt werden.

Dazu gilt folgendes Aufnahmeprozedere

Der/die  Antragsteller/in wählt zwei Vorstandsmitglieder, denen er/sie Lebenslauf, Filmografie, ein Motivationsschreiben sowie ein Showreel bzw Arbeitsproben oder einen Link zu diesen Materialien schickt. (dies ist jederzeit und über das gesamte Jahr möglich). Zusätzlich schickt der /die Antragsteller/in alle Unterlagen bitte  auch an office@aacamera.org
Die beiden Vorstandsmitglieder sichten das Material und berichten dem Vorstand über die Arbeiten in der nächsten Vorstandssitzung. 
Der Vorstand stimmt über die Aufnahme ab.
Bei einer positiven Entscheidung wird der/die AntragstellerIn vorläufig, vorbehaltlich als “Pendig Member” aufgenommen und erhält sofort alle Informationen, Newsletter etc. 
Auch auf der Webseite wird man bereits als “Pending Member” gelistet.

Ein Mitgliedsbeitrag, eine Aufnahmegebühr ist vorerst nicht zu entrichten, da die offizielle Aufnahme erst durch die Abstimmung aller anwesenden Mitglieder bei der AAC-Jahreshauptversammlung bestätigt wird. Erst nach dieser Bestätigung wird die Mitgliedschaft offiziell, und die Aufnahmegebühr sowie der Mitgliedsbeitrag werden fällig.

Aufnahmekriterien

Aufnahme als Mitglied im AAC kann jeder Kameramann/Kamerafrau, Kameraassistent/in, DIT, Colorist/in Standfotograf/in mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Abschluss Filmakademie) beantragen.

Für Autodidakte ist bei der Antragstellung eine mindestens 3 jährige Berufspraxis als „Lichtsetzender” Kameramann/Kamerafrau oder 1. Assistent/1. Assistentin DIT, Colorist/in Standfotograf/in)  erforderlich.

Die Aufnahmegebühr in den Verband beträgt einmalig € 250.- für Kameraleute, €150.- für Assistent(inn)en , DITs und Colorist(innen). Der Betrag ist innerhalb von 2 Monaten nach der Aufnahme zu entrichten und beinhaltet Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr.

Anschließend beträgt der Jahresbeitrag für Kameraleute €182.- für Assistent(inn)en, DITs und Colorist(innen) €91.-.
Die Jahresgebühr für pensionierte Mitglieder beträgt € 22.- .

Austritt

Ein Mitglied kann jederzeit aus dem AAC austreten. Um die AAC- Mitgliedschaft zu beenden, muss der Austritt durch Brief oder Email an den Vorstand erfolgen. Nach Kenntnisnahme durch den Vorstand tritt die Beendigung der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der bis einschließlich dem laufenden Geschäftsjahr fällige Mitgliedsbeitrag und etwaige Rückstände/Schulden aus vorherigen Jahren bleiben bis zur vollständigen Begleichung in voller Höhe fällig. 

Streichung

Wenn ein Mitglied trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnung insgesamt drei Jahre mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist, wird das Mitglied gestrichen und die Mitgliedschaft automatisch beendet. Die offenen Forderungen des Vereins werden dadurch nicht berührt. Bei begründeter Zahlungsunfähigkeit kann aber eine Ratenzahlung vereinbart werden. 

Stand 11/2024